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Rechtsprechung
   BGH, 10.04.1997 - III ZR 104/96   

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https://dejure.org/1997,1326
BGH, 10.04.1997 - III ZR 104/96 (https://dejure.org/1997,1326)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1997 - III ZR 104/96 (https://dejure.org/1997,1326)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1997 - III ZR 104/96 (https://dejure.org/1997,1326)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Miteigentümer als notwendige Streitgenossen im Verfahren vor den Baulandgerichten - Entschädigung wegen planerischer Eingriffe in die Bodennutzbarkeit des gemeinschaftlichen Grundeigentums - Übernahmeansprüche und Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit der Änderung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 62; ZPO § 549 Abs. 1; ZPO § 562; BauGB § 222 Abs. 3 S. 1
    Zulässigkeit der Auslegung von Ortsrecht durch das Revisionsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzansprüche von Grundstückseigentümern wegen einer Änderung der zulässigen Nutzung durch Vorsehen privater Erschließungsanlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Planungsschaden bei Änderung der Erschließung (IBR 1997, 474)

Papierfundstellen

  • BGHZ 135, 192
  • NJW 1997, 2115
  • NVwZ 1997, 931 (Ls.)
  • VersR 1997, 1420
  • WM 1997, 1163
  • DVBl 1997, 1055
  • DÖV 1998, 478 (Ls.)
  • ZfBR 1997, 269
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 12.01.1978 - III ZR 98/76

    Entschädigungsanspruch bei Versagung einer Baugenehmigung - Rechtsfolgen des

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - III ZR 104/96
    Für einen Entschädigungsanspruch in entsprechender Anwendung von § 21 Abs. 2 Satz 2 BauGB (im Anschluß an die Senatsurteile vom 12. Januar 1978 - III ZR 98/76 - WM 1979, 990 und 7. Juli 1980 - III ZR 36/79 - WM 1980, 1177) ist keine Grundlage gegeben, wenn die maßgebliche - infolge Aufgabe der ursprünglichen städtebaulichen Konzeption der Gemeinde später entfallene - bauordnungsrechtliche Voraussetzung des Vorhabens (hier: die Erschließung) nicht schon bei Erteilung der Teilungsgenehmigung zugesichert oder in anderer Weise als gesichert anzusehen war.«.

    Das von ihr zitierte Senatsurteil vom 12. Januar 1978 - III ZR 98/76 - WM 1978, 990 besagt dazu - unbeschadet dessen, daß darin einerseits von einem "Feriendorf" und andererseits von "Eigenheimen" die Rede ist - nichts.

    a) Unmittelbar ist die Vorschrift des § 21 Abs. 2 Satz 2 im Streitfall von vornherein nicht anwendbar, weil die Bindungswirkung nach § 21 Abs. 1 BauGB nur die in § 20 Abs. 1 BauGB bezeichneten - im Teilungsgenehmigungsverfahren zu prüfenden - Versagungsgründe betrifft, zu denen grundsätzlich nicht die Frage der Erschließung gehört (vgl. Senatsurteil vom 12. Januar 1978 - III ZR 98/76 - WM 1979, 990, 991 f; Krautzberger, in: Battis/Krautzberger/Löhr aaO. § 20 Rn. 7 f).

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings, wie das Berufungsgericht nicht übersehen hat, die Gemeinde in entsprechender Anwendung von § 21 Abs. 2 Satz 2 BauGB zur Entschädigung verpflichtet, wenn eine von ihr dem Eigentümer gemachte Zusicherung von bauordnungsrechtlicher Bedeutung, insbesondere der Sicherung der Erschließung, deshalb nicht eingehalten wird, weil die Gemeinde ihre bauplanerischen Absichten nach Erteilung der Teilungsgenehmigung geändert hat (vgl. Senatsurteile vom 12. Januar 1978 aaO. S. 991 ff und vom 7. Juli 1980 - III ZR 36/79 - WM 1980, 1177 - zu § 21 Abs. 2 Satz 2 BBauG 1960 - sowie Senatsbeschluß vom 26. Januar 1989 - III ZR 91/87 - VersR 1989, 593).

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - III ZR 104/96
    Es ist jedoch anerkannt, daß die Erschließungslast der Gemeinde (vgl. § 123 BauGB) sich u.a. dann zu einer aktuellen Erschließungspflicht gegenüber den bauwilligen Grundstückseigentümern verdichtet - und somit die Erschließung aufgrund einer prognostischen Beurteilung im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB als "gesichert" angesehen werden kann, was wiederum die Zulässigkeit der entsprechenden baulichen Nutzung im Sinne des § 42 Abs. 1 und 2 BauGB begründet (Bielenberg, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg aaO. § 42 Rn. 42 und 43; vgl. auch Senatsurteil vom 16. Oktober 1980 aaO.) -, wenn die Gemeinde das zumutbare Angebot eines Dritten, die Erschließung auf der Grundlage eines Erschließungsvertrages selbst herbeizuführen, nicht annimmt (st.Rspr. d. BVerwG; vgl. BVerwG BauR 1977, 44; BVerwGE 74, 19; 88, 166; 92, 8, 22 f; Senatsbeschluß vom 18. Mai 1989 - III ZR 254/87 - BGHR BBauG § 44 Abs. 1 Nutzung 1 und Nutzung, zulässige 1; s. jetzt auch die entsprechende Klarstellung in § 124 Abs. 3 Satz 2 BauGB, eingefügt durch Art. 1 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466); Bielenberg aaO. Rn. 41 ff; Söfker aaO. Rn. 52).

    Selbst dann, wenn sich die "Sicherung" der Erschließung - ausnahmsweise - daraus herleitet, daß sich die Erschließungslast der Gemeinde - als Auswirkung des Gebots der Wahrung von Treu und Glauben (vgl. BVerwGE 92, 8, 20 ff) - zu einer aktuellen Erschließungspflicht verdichtet hat, steht der sich daraus unter Umständen ergebende Anspruch der Grundeigentümer - jedenfalls solange sich nicht zusätzliche besondere Vertrauenstatbestände ergeben haben - auch seinerseits von vornherein unter dem Vorbehalt des Weiterbestehens einer planerischen Situation, in der das Verhalten der Gemeinde (etwa die Nichtvornahme der Erschließung bei Ablehnung einer angebotenen privaten Erschließung) als treuwidrig erscheint.

  • BGH, 07.07.1980 - III ZR 36/79

    Zubilligung des Eigentümers eines Ausgleichs für seinen Vertrauensschaden in

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - III ZR 104/96
    Für einen Entschädigungsanspruch in entsprechender Anwendung von § 21 Abs. 2 Satz 2 BauGB (im Anschluß an die Senatsurteile vom 12. Januar 1978 - III ZR 98/76 - WM 1979, 990 und 7. Juli 1980 - III ZR 36/79 - WM 1980, 1177) ist keine Grundlage gegeben, wenn die maßgebliche - infolge Aufgabe der ursprünglichen städtebaulichen Konzeption der Gemeinde später entfallene - bauordnungsrechtliche Voraussetzung des Vorhabens (hier: die Erschließung) nicht schon bei Erteilung der Teilungsgenehmigung zugesichert oder in anderer Weise als gesichert anzusehen war.«.

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings, wie das Berufungsgericht nicht übersehen hat, die Gemeinde in entsprechender Anwendung von § 21 Abs. 2 Satz 2 BauGB zur Entschädigung verpflichtet, wenn eine von ihr dem Eigentümer gemachte Zusicherung von bauordnungsrechtlicher Bedeutung, insbesondere der Sicherung der Erschließung, deshalb nicht eingehalten wird, weil die Gemeinde ihre bauplanerischen Absichten nach Erteilung der Teilungsgenehmigung geändert hat (vgl. Senatsurteile vom 12. Januar 1978 aaO. S. 991 ff und vom 7. Juli 1980 - III ZR 36/79 - WM 1980, 1177 - zu § 21 Abs. 2 Satz 2 BBauG 1960 - sowie Senatsbeschluß vom 26. Januar 1989 - III ZR 91/87 - VersR 1989, 593).

  • BGH, 16.10.1980 - III ZR 65/79

    Voraussetzungen für die Annahme einer gesicherten Erschließung;

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - III ZR 104/96
    Letzteres Erfordernis ist erfüllt, wenn mit der Herstellung der Erschließungsanlage, d.h. ihrer Benutzbarkeit im Zeitpunkt der Gebrauchsabnahme des Bauwerks, gerechnet werden kann; das richtet sich nach objektiven Merkmalen, wobei die finanzielle Sicherstellung der Erschließungsmaßnahmen und der absehbare Beginn und Zeitrahmen für die Durchführung der Erschließungsarbeiten wesentliche Anhaltspunkte bieten (Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg BauGB § 30 Rn. 50 ff; vgl. auch Senatsurteil vom 16. Oktober 1980 - III ZR 65/79 - WM 1981, 148, 149).

    Es ist jedoch anerkannt, daß die Erschließungslast der Gemeinde (vgl. § 123 BauGB) sich u.a. dann zu einer aktuellen Erschließungspflicht gegenüber den bauwilligen Grundstückseigentümern verdichtet - und somit die Erschließung aufgrund einer prognostischen Beurteilung im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB als "gesichert" angesehen werden kann, was wiederum die Zulässigkeit der entsprechenden baulichen Nutzung im Sinne des § 42 Abs. 1 und 2 BauGB begründet (Bielenberg, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg aaO. § 42 Rn. 42 und 43; vgl. auch Senatsurteil vom 16. Oktober 1980 aaO.) -, wenn die Gemeinde das zumutbare Angebot eines Dritten, die Erschließung auf der Grundlage eines Erschließungsvertrages selbst herbeizuführen, nicht annimmt (st.Rspr. d. BVerwG; vgl. BVerwG BauR 1977, 44; BVerwGE 74, 19; 88, 166; 92, 8, 22 f; Senatsbeschluß vom 18. Mai 1989 - III ZR 254/87 - BGHR BBauG § 44 Abs. 1 Nutzung 1 und Nutzung, zulässige 1; s. jetzt auch die entsprechende Klarstellung in § 124 Abs. 3 Satz 2 BauGB, eingefügt durch Art. 1 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466); Bielenberg aaO. Rn. 41 ff; Söfker aaO. Rn. 52).

  • BGH, 10.03.1977 - III ZR 195/74

    Bemessung der Enteignungsentschädigung bei Geländen die im Außenbereich liegen -

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - III ZR 104/96
    Auch in diesem Zusammenhang gilt - unabhängig von der verfassungsrechtlichen Einordnung der Entschädigung nach § 42 BauGB als Enteignungsentschädigung (Art. 14 Abs. 3 GG) oder als ein notwendiger Ausgleich im Rahmen der Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) - der Grundsatz: Ein Minderwert berechtigt zu einer Entschädigung im Sinne des Enteignungsrechts nur, wenn und soweit es sich um Beeinträchtigungen handelt, die den Eigentümer in seiner Rechtsposition treffen; denn nur sie ist "Eigentum" im Sinne der Verfassungsgarantie des Art. 14 GG (vgl. etwa Senatsurteil vom 10. März 1977 - III ZR 175/74 - WM 1977, 624, 626 f; außerdem die Senatsentscheidungen BGHR GG Art. 14 Abs. 3 Rechtsposition l - 9).
  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 91/87

    Entschädigungsanspruch eines Bauwilligen bei Versagen einer Baugenehmigung nach

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - III ZR 104/96
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings, wie das Berufungsgericht nicht übersehen hat, die Gemeinde in entsprechender Anwendung von § 21 Abs. 2 Satz 2 BauGB zur Entschädigung verpflichtet, wenn eine von ihr dem Eigentümer gemachte Zusicherung von bauordnungsrechtlicher Bedeutung, insbesondere der Sicherung der Erschließung, deshalb nicht eingehalten wird, weil die Gemeinde ihre bauplanerischen Absichten nach Erteilung der Teilungsgenehmigung geändert hat (vgl. Senatsurteile vom 12. Januar 1978 aaO. S. 991 ff und vom 7. Juli 1980 - III ZR 36/79 - WM 1980, 1177 - zu § 21 Abs. 2 Satz 2 BBauG 1960 - sowie Senatsbeschluß vom 26. Januar 1989 - III ZR 91/87 - VersR 1989, 593).
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - III ZR 104/96
    Es gilt insoweit nichts anderes als für die Klage von Miteigentümern auf Unterlassung der Benutzung ihres Grundstücks (dazu BGHZ 92, 351).
  • BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91

    Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - III ZR 104/96
    Es ist bei sachgerechtem Verständnis der Anträge, die die Beteiligte zu 1 nach der Berufungsrücknahme des Beteiligten zu 2 im Berufungsverfahren gestellt hat, davon auszugehen, daß die Beteiligte zu 1 fortan in Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Prozeßführungsbefugnis als Miteigentümerin (§ 1011 BGB; vgl. hierzu etwa BGH, Urteile vom 28. Juni 1985 - V ZR 43/84 - NJW 1985, 2825 und vom 11. Dezember 1992 - V ZR 118/91 - N 1993, 727, 728) Leistungen an sich und den Beteiligten zu 2 gemeinsam (vgl. § 432 BGB; hierzu auch Palandt/Bassenge BGB 56. Aufl. § 1011 Rn. 2) verlangt, und zwar, wie nach dem weiteren Verfahrensablauf ebenfalls anzunehmen ist, im Einverständnis des Beteiligten zu 2 (wegen etwaiger Auswirkungen der Zustimmung eines Miteigentümers zu der Klageerhebung durch einen anderen Miteigentümer aus § 1011 BGB vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1985 aaO.).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - III ZR 104/96
    Es ist jedoch anerkannt, daß die Erschließungslast der Gemeinde (vgl. § 123 BauGB) sich u.a. dann zu einer aktuellen Erschließungspflicht gegenüber den bauwilligen Grundstückseigentümern verdichtet - und somit die Erschließung aufgrund einer prognostischen Beurteilung im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB als "gesichert" angesehen werden kann, was wiederum die Zulässigkeit der entsprechenden baulichen Nutzung im Sinne des § 42 Abs. 1 und 2 BauGB begründet (Bielenberg, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg aaO. § 42 Rn. 42 und 43; vgl. auch Senatsurteil vom 16. Oktober 1980 aaO.) -, wenn die Gemeinde das zumutbare Angebot eines Dritten, die Erschließung auf der Grundlage eines Erschließungsvertrages selbst herbeizuführen, nicht annimmt (st.Rspr. d. BVerwG; vgl. BVerwG BauR 1977, 44; BVerwGE 74, 19; 88, 166; 92, 8, 22 f; Senatsbeschluß vom 18. Mai 1989 - III ZR 254/87 - BGHR BBauG § 44 Abs. 1 Nutzung 1 und Nutzung, zulässige 1; s. jetzt auch die entsprechende Klarstellung in § 124 Abs. 3 Satz 2 BauGB, eingefügt durch Art. 1 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466); Bielenberg aaO. Rn. 41 ff; Söfker aaO. Rn. 52).
  • BGH, 28.06.1985 - V ZR 43/84

    Wirkung eines klageabweisenden Urteils gegen einen Miteigentümer

    Auszug aus BGH, 10.04.1997 - III ZR 104/96
    Es ist bei sachgerechtem Verständnis der Anträge, die die Beteiligte zu 1 nach der Berufungsrücknahme des Beteiligten zu 2 im Berufungsverfahren gestellt hat, davon auszugehen, daß die Beteiligte zu 1 fortan in Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Prozeßführungsbefugnis als Miteigentümerin (§ 1011 BGB; vgl. hierzu etwa BGH, Urteile vom 28. Juni 1985 - V ZR 43/84 - NJW 1985, 2825 und vom 11. Dezember 1992 - V ZR 118/91 - N 1993, 727, 728) Leistungen an sich und den Beteiligten zu 2 gemeinsam (vgl. § 432 BGB; hierzu auch Palandt/Bassenge BGB 56. Aufl. § 1011 Rn. 2) verlangt, und zwar, wie nach dem weiteren Verfahrensablauf ebenfalls anzunehmen ist, im Einverständnis des Beteiligten zu 2 (wegen etwaiger Auswirkungen der Zustimmung eines Miteigentümers zu der Klageerhebung durch einen anderen Miteigentümer aus § 1011 BGB vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1985 aaO.).
  • BGH, 10.04.1986 - III ZR 209/84

    Bestimmung des Inhalts eines Bebauungsplans; Amtspflichten der

  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren

  • BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89

    Erschließungsrecht: Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur

  • BGH, 08.05.1980 - III ZR 27/77

    Rechtswirkungen einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im

  • BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95

    Anwendung nicht revisiblen Landesrechts durch das Revisionsgericht; Entschädigung

  • BGH, 18.12.1986 - III ZR 174/85

    Verdrängung eines umweltbelastenden Betriebes durch Wohnbebauung

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1994 - 8 S 2223/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Festsetzung privater Verkehrsflächen

  • BGH, 29.09.1994 - III ZR 57/94

    Voraussetzungen für die Inzidentprüfung eines Bebauungsplans im Rahmen ein er

  • BGH, 12.02.1976 - III ZR 184/73

    Entschädigung für die Wertminderung eines Grundstücks - Wertminderung infolge des

  • BGH, 18.05.1989 - III ZR 254/87

    Entschädigungsansprüche wegen Eingriffen in eine zulässige Nutzung von

  • BGH, 04.02.2004 - XII ZR 301/01

    Langfristige Mietverträge sind keine kreditähnlichen Geschäfte

    Da das Berufungsgericht eine Auslegung der Bestimmung unterlassen hat, kann sie der Senat - obwohl es sich um nicht revisibles Landesrecht handelt - selbst vornehmen (BGH, Urteil vom 10. April 1997 - III ZR 104/96 - NJW 1997, 2115, 2117; Senatsurteil vom 23. September 1992 - XII ZR 18/91 - NJW-RR 1993, 13, 14).
  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Diese Sichtweise hat sich der Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Rahmen der Erörterungen zum Entwurf des EAGBau unter Hinweis auf das Urteil des BGH vom 10. April 1997 - III ZR 104/96 - (BGHZ 135, 192) nicht zu Eigen gemacht (BTDrucks 15/2996, S. 62).
  • BVerwG, 11.04.2013 - 4 CN 2.12

    Außenbereich; Windenergieanlagen; Regionalplan; Vorrang- und Eignungsgebiete; ~

    Auch § 42 BauGB ist unergiebig, weil die Nutzungsmöglichkeiten, die § 35 BauGB eröffnet, nicht die in der Vorschrift vorausgesetzte Qualität einer eigentumsrechtlichen Rechtsposition haben (BTDrucks 15/2996, S. 62 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. April 1997 - III ZR 104/96 - BGHZ 135, 192; Urteil vom 27. Januar 2005 - BVerwG 4 C 5.04 - BVerwGE 122, 364 ).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - U (Kart) 15/17

    Feststellung einer Jahresabrechnung auf Basis einer Verkehrserhebung unter

    Der Fall liegt nicht anders als eine Klage eines Miterben oder sonstigen Rechtsinhabers gegen die (anderen) Miterben auf Feststellung seiner Rechtsstellung, bei der die auf Feststellung in Anspruch genommenen Miterben keine notwendige Streitgenossenschaft bilden (vgl. BGH, Urteil vom 20.05.1992, IV ZR 231/91, Rn. 11 bei juris; Urteil vom 09.01.1957, IV ZR 259/56, Rn. 18 bei juris), oder als eine Klage eines Gesellschafters gegen die übrigen Gesellschafter auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschließungsbeschlusses, bei der die übrigen Gesellschafter ebenfalls keine notwendigen Streitgenossen sind (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2010, II ZR 115/09, Rn. 30 bei juris) oder als eine Klage nur eines Miteigentümers gegen Dritte auf Unterlassung der Benutzung ihres Grundstücks oder auf Schadensersatz wegen Nutzungs- oder Wertminderung ihres Grundstücks, bei der keine notwendige Streitgenossenschaft auf Klägerseite besteht, mit der Folge, dass alle Miteigentümer klagen müssten (vgl. BGH, Urteil vom 10.04.1997, III ZR 104/96, Rn. 11 bei juris; Urteil vom 26.10.1984, V ZR 67/83, Rn. 7 bei juris).
  • OLG Köln, 24.05.2004 - 2 U 34/04

    Unterbrechung des Rechtsstreits

    Indes hat der Bundesgerichtshof diese Auffassung bereits im Jahre 1985 mit der Begründung aufgegeben, es liege keine Fall der Rechtskrafterstreckung vor und eine nur aus Gründen der Logik einheitliche Sachentscheidung reiche für die Annahme einer notwendigen Streitgenossenschaft im Sinne des § 62 ZPO nicht aus (BGHZ 92, 351 [354] = BGH, NJW 1985, 385 [386]; vgl. auch BGH, NJW 1997, 2115 [2116]).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - U (Kart) 14/17

    Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf U (Kart) 15/17 v. 11.07.2018

    Der Fall liegt nicht anders als eine Klage eines Miterben oder sonstigen Rechtsinhabers gegen die (anderen) Miterben auf Feststellung seiner Rechtsstellung, bei der die auf Feststellung in Anspruch genommenen Miterben keine notwendige Streitgenossenschaft bilden (vgl. BGH, Urteil vom 20.05.1992, IV ZR 231/91, Rn. 11 bei juris; Urteil vom 09.01.1957, IV ZR 259/56, Rn. 18 bei juris), als eine Klage eines Gesellschafters gegen die übrigen Gesellschafter auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschließungsbeschlusses, bei der die übrigen Gesellschafter ebenfalls keine notwendigen Streitgenossen sind (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2010, II ZR 115/09, Rn. 30 bei juris) oder als eine Klage nur eines Miteigentümers gegen Dritte auf Unterlassung der Benutzung ihres Grundstücks oder auf Schadensersatz wegen Nutzungs- oder Wertminderung ihres Grundstücks, bei der keine notwendige Streitgenossenschaft auf Klägerseite besteht, mit der Folge, dass alle Miteigentümer klagen müssten (vgl. BGH, Urteil vom 10.04.1997, III ZR 104/96, Rn. 11 bei juris; Urteil vom 26.10.1984, V ZR 67/83, Rn. 7 bei juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.1997 - 4 B 65.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2359
BVerwG, 24.04.1997 - 4 B 65.97 (https://dejure.org/1997,2359)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1997 - 4 B 65.97 (https://dejure.org/1997,2359)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1997 - 4 B 65.97 (https://dejure.org/1997,2359)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bauvorhaben im Außenbereich - Nachbarklage - Erforderlichkeit eines Bebauungsplans - Abwägungsgebot - Kein Anspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplans - Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung

  • rechtsportal.de

    Bauplanungsrecht - Kein Anspruch des Nachbarn auf Aufstellung eines Bebauungsplans bei Bauvorhaben im Außenbereich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 682
  • BauR 1997, 810
  • ZfBR 1997, 269
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.08.1982 - 4 B 145.82

    Kein Anspruch auf Fortführung eines Planaufstellungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1997 - 4 B 65.97
    Aus § 1 Abs. 6 BauGB läßt sich in einem solchen Falle eine Abwehrposition ebensowenig herleiten wie aus § 3 BauGB (vgl. Beschluß vom 3. August 1982 - BVerwG 4 B 145.82 - Buchholz 406.11 § 2 a BBauG Nr. 4; DVBl 1982, 1096; NVwZ 1983, 92).
  • VGH Bayern, 23.02.2007 - 22 A 01.40089

    Planfeststellung für den viergleisigen Ausbau einer Eisenbahnstrecke

    Maßgeblich für die Begründetheit der Verpflichtungsklagen der Kläger auf Neuverbescheidung ihrer geltend gemachten Ansprüche auf Planergänzung (§ 74 Abs. 2 VwVfG) ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses der Planfeststellungsbeschlüsse im Juli 2001 (vgl. BVerwG vom 23.4.1997 a.a.O. m.w.N.).

    (vgl. BVerwG vom 23.10.2002 Az. 9 A 22/01 [juris RdNr. 66]; vom 23.4.1997 UPR 1997, 462; vom 21.1.2004 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2014 - 10 S 1853/13

    Beurteilungszeitpunkt bei immissionsschutzrechtlicher Drittanfechtung

    Daher bietet das Recht des Nachbarn, sich gegen ein Vorhaben im Außenbereich zur Wehr zu setzen, grundsätzlich keine Handhabe, auf die Aufstellung eines Bebauungsplans hinzuwirken; umgekehrt kann einem Außenbereichsvorhaben ein eventuell bestehendes objektiv-rechtliches Planungsgebot grundsätzlich nicht entgegengehalten werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.08.1982 - 4 B 145/82 - juris; BVerwG, Beschluss vom 24.04.1997 - 4 B 65.97 - juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.03.2011 - 1 LA 2/09 - juris; anders nur ausnahmsweise für einen Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot: BVerwG, Urteil vom 01.08.2002 - 4 C 5.01 - juris, und für den Umweltrechtsbehelf: OVG NRW, Urteil vom 12.06.2012 - 8 D 38/08.AK - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2014 - 10 S 1920/14

    Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Verlassen auf

    Daher bietet das Recht des Nachbarn, sich gegen ein Vorhaben im Außenbereich zur Wehr zu setzen, grundsätzlich keine Handhabe, auf die Aufstellung eines Bebauungsplans hinzuwirken; umgekehrt kann einem Außenbereichsvorhaben ein eventuell bestehendes objektiv-rechtliches Planungsgebot grundsätzlich nicht entgegengehalten werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24.04.1997 - 4 B 65.97 - NVwZ-RR 1997, 682; sowie vom 03.08.1982 - 4 B 145.82 - DVBl. 1982, 1096; Senatsbeschluss vom 07.08.2014 - 10 S 1853/13 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 12 LA 105/11

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    Insofern steht einem Nachbarn - wie hier dem Kläger - kein allgemeiner Anspruch auf Nichtausführung nicht genehmigungsfähiger Vorhaben im Außenbereich zu (BVerwG, Beschl. v. 3.4.1995 - 4 B 47.95 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 126, juris; Beschl. v. 24.4.1997 - 4 B 65.97 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 330, juris; OVG Meckl.-Vorp., Urt. v. 23.6.1998 - 3 L 209/96 -, NordÖR 1998, 396, juris; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Band 2, Stand: Jan.
  • VGH Bayern, 13.10.2023 - 15 ZB 23.1404

    Erfolglose Klage der Nachbarin gegen Maschinenhalle im Außenbereich

    Ein subjektives Recht des Einzelnen auf Bauleitplanung gibt es nach § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB gerade nicht (vgl. BVerwG, B.v. 16.1.2017 - 7 B 1.16 - juris Rn. 13; B.v. 24.4.1997 - 4 B 65.97 - juris Rn. 3).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.1999 - 8 C 13126/97
    Nachteile entstünden den Lärmbetroffenen hierdurch wegen des Anspruchs auf Planergänzung gemäß § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG nicht (vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - 4 A 10.95 -, Buchholz 406.25, § 41 Nr. 13, S. 26 und 38 f.; zu den Voraussetzungen des Planergänzungsanspruchs - atypische, objektiv nicht vorhersehbare Folgen -: BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988, E 80, 7, .13 f.; Urteil vom 23. April 1997, UPR 1997, 462).
  • VG Minden, 05.10.2007 - 9 L 427/07

    Eilantrag gegen Tierpension der Aidshilfe Bielefeld e.V. gescheitert

    vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 03.04.1995 - 4 B 47.95 - BRS 57 Nr. 224; Beschluss vom 24.04.1997 - 4 B 65.97 - BRS 59 Nr. 179; Beschluss vom 28.07.1999 - 4 B 38.99 - BRS 62 Nr. 189.
  • VG Saarlouis, 12.09.2006 - 5 K 92/05

    Nachbarschutz gegenüber Wohnhäusern in einer bisherigen Ruhezone

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2003 - 10 B 1593/03

    Abwehranspruch gegen bauaufsichtsrechtliche Zustimmungserklärung; Verletzung des

  • VGH Bayern, 01.03.2018 - 9 ZB 16.270

    Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch Bau eines Wohn- und Pflegeheims

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.1998 - 3 L 209/96

    Metall verarbeitender Betrieb im Außenbereich, Rücksichtnahmegebot, TA-Lärm,

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2013 - 1 MB 25/13

    Zumutbare Lärm- und Geruchsimmissionen im Außenbereich; (keine) nachbarschützende

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 5 S 1839/95
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2000 - 7 B 459/00

    Gewährleistung eines angemessenen Interessenausgleichs im

  • VG Minden, 14.05.2009 - 9 K 1693/07

    Baurechtliche Zulässigkeit der Errichtung und des Betriebs einer Tierpension;

  • VG Hannover, 22.01.2008 - 4 B 702/08

    Erteilung einer Baugenehmigung unter Einhaltung der Nachbarrechte;

  • VG Minden, 28.11.2007 - 9 L 585/07

    Voraussetzungen des Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung vorläufigen

  • VG Minden, 14.05.2009 - 9 K 2932/08

    Zulässigkeit einer Baugenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

  • VG Regensburg, 27.07.2000 - RN 7 K 96.1167

    Verfahrensfehler bei einer Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung;

  • VG Saarlouis, 17.01.2007 - 5 K 156/05

    Zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Selbstbedienungs-Autowaschanlage in

  • VG Ansbach, 25.06.2008 - AN 9 K 08.00498

    Kein gebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch; Hobby-Pferdehaltung im

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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.05.1997 - 4 B 73.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2775
BVerwG, 07.05.1997 - 4 B 73.97 (https://dejure.org/1997,2775)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1997 - 4 B 73.97 (https://dejure.org/1997,2775)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1997 - 4 B 73.97 (https://dejure.org/1997,2775)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nachbarklage - Sanierungsgebiet - Sanierungskonzept - Einvernehmen der Gemeinde - Drittschutz - Überfahrtslast

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Sanierungsgebiet

  • rechtsportal.de

    Bauplanungsecht - Widerspruch zum gemeindlichen Sanierungskonzept kein Gegenstand für eine Nachbarklage

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbarschutz aus Sanierungszielen? (IBR 1997, 472)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 991
  • DÖV 1997, 832
  • BauR 1997, 810
  • ZfBR 1997, 269
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1997 - 4 B 73.97
    Indem es berücksichtigt hat, daß "an dieser Stelle bereits ein etwa gleich großes Gebäude stand" (Berufungsurteil, S. 9), hat es lediglich der Rechtsprechung Rechnung getragen, daß auch ein zum Zweck der Wiederbebauung beseitigter Altbestand die planungsrechtliche Situation im unbeplanten Innenbereich prägen kann (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 14.81

    Schwächung der zukünftigen Funktion des Sanierungsgebiets als Versagungsgrundi.S.

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1997 - 4 B 73.97
    Sein Zweck besteht in erster Linie darin, den Gemeinden einen angemessenen Zeitraum für die Verwirklichung ihrer Sanierungsziele bis hin zur Aufstellung eines (Sanierungs-)Bebauungsplans einzuräumen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 14.81 - Buchholz 406.15 § 15 StBauFG Nr. 6 - DVBl 1985, 114).
  • BVerwG, 05.12.1988 - 4 B 182.88

    Baugenehmigung - Veränderungssperre - Bebauungsplan - Nachbarschutz

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1997 - 4 B 73.97
    Auch sie dient allein der Sicherung künftiger Planungen der Gemeinde und nicht (auch) dem Schutz des Nachbarn (BVerwG, Beschluß vom 5. Dezember 1988 - BVerwG 4 B 182.88 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG/BauGB Nr. 11 = ZfBR 1989, 79).
  • BVerwG, 30.12.1991 - 4 B 226.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1997 - 4 B 73.97
    Denn § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist keine Schutznorm für die Bürger der Gemeinde, sondern nur für die Gemeinde selbst (BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1991 - BVerwG 4 B 226.91 -, n.v.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13

    Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im

    Die in § 36 Abs. 1 BauGB vorgesehene Mitwirkung der Gemeinde dient lediglich der Sicherung der gemeindlichen Planungshoheit und nicht den Interessen einzelner Grundstückseigentümer und stellt daher keine Schutznorm für die Bürger der Gemeinde dar, so dass durch einen Verstoß Rechte des Nachbarn des Baubewerbers nicht verletzt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 -, BVerwGE 28, 268, juris Rn. 22; Beschluss vom 7. Mai 1997 - BVerwG 4 B 73.97 -, NVwZ 1997, 991, juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2024 - 8 B 1206/23

    Windenergieanlage Erbbauberechtigte Antragsbefugnis Vorverfahren Verfahrensmangel

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1967 - IV C 94.66 -, juris Rn. 22, und Beschluss vom 7. Mai 1997 - 4 B 73.97 -, juris Rn. 6.
  • VG Karlsruhe, 24.01.2024 - 2 K 1270/23
    Die Mitwirkungsbefugnisse nach § 36 Abs. 1 BauGB dienen von vornherein nicht den Interessen der Grundstücksnachbarn, sondern allein dem Schutz der kommunalen Planungshoheit der Gemeinde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.05.1997 - 4 B 73.97 -, NVwZ 1997, 991 = juris Rn. 6; Rieger, in: Schrödter, BauGB, 9. Aufl. 2019, § 36 Rn. 41).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2013 - 2 S 60.13

    Rechtsschutzbedürfnis bei Einwendungen gegen den Rohbau trotz Fertigstellung des

    Schon deshalb kann mit einer Nachbarklage nicht geltend gemacht werden, ein Bauvorhaben widerspreche in einem Sanierungsgebiet dem Sanierungskonzept der Gemeinde (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 1997 - 4 B 73/97 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2021 - 2 M 67/21

    Drittwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines

    Damit dient der Genehmigungsvorbehalt des § 144 BauGB im Sanierungsgebiet allein der Sicherung künftiger Planungen der Gemeinde und nicht (auch) dem Schutz des Nachbarn (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 1997 - 4 B 73.97 - juris Rn. 4).
  • VG Oldenburg, 13.09.2017 - 5 A 654/15

    Ammoniak; Bioaerosole; biologische Vielfalt; Brandschutz; Brandschutzkonzept;

    Dass § 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB nicht zugunsten der Nachbarschaft drittschützend ist, entspricht ständiger Rechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 1997 - 4 B 73.97 -, juris Rn. 12 sowie Bay. VGH, Beschluss vom 18. April 2016 - 22 ZB 15.2625 -, juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 5 S 922/13

    Schutzbedürftigen Räume im Sinne des Anhangs zur TA Lärm 1998; Geräusche des An-

    Auf die Verletzung von Beteiligungsrechten der Gemeinde - insbesondere aus § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB - können sich die Antragsteller schon deshalb nicht mit Erfolg berufen, weil insoweit keine Schutznorm für Nachbarn oder für die Bürger der Gemeinde, sondern nur für die Gemeinde selbst in Rede steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.05.1997 - 4 B 73.97 -, NVwZ 1997, 991).
  • VGH Bayern, 15.02.2017 - 9 ZB 15.2092

    Kfz-Reparaturwerkstatt als störender Gewerbebetrieb im Dorfgebiet

    Denn die in § 36 Abs. 1 BauGB vorgesehene Mitwirkung der Gemeinde im bauaufsichtlichen Verfahren bei Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB dient lediglich der Sicherung der gemeindlichen Planungshoheit, nicht hingegen auch den Interessen einzelner Grundstückseigentümer (vgl. bereits BVerwG, U.v. 6.12.1967 - 4 C 94.66 - BVerwGE 28, 268 = juris Rn. 22 ff.; B.v. 30.12.1991 - 4 B 226.91, n.v.; B.v. 7.5.1997 - 4 B 73.97 - NVwZ 1997, 991 = juris Rn. 6 m.w.N; vgl. auch Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, BauGB, Stand August 2016, § 36 Rn. 9).
  • VGH Bayern, 16.01.2023 - 1 CS 22.2399

    Erfolgloser Eilantrag des benachbarten Wohnungseigentümers - Wohn- und

    Mit der baurechtlichen Nachbarklage kann nicht geltend gemacht werden, dass eine für ein Bauvorhaben in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet erteilte Baugenehmigung nicht im Einklang mit dem Sanierungskonzept der Gemeinde steht (vgl. BVerwG, B.v. 7.5.1997 - 4 B 73.97 - BauR 1997, 810 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.04.2016 - 22 ZB 15.2625

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für Windkraftanlagen

    Dass § 36 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BauGB nicht zugunsten der Nachbarschaft drittschützend ist, entspricht ständiger Rechtsprechung (BVerwG, B. v. 7.5.1997 - 4 B 73/97 - NVwZ 1997, 991, 992).
  • VG Frankfurt/Oder, 20.09.2013 - 7 L 138/13

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Nachbarwiderspruch,

  • VG Gelsenkirchen, 29.07.2016 - 9 L 1120/16

    Flüchtlingsunterkunft; Industriegebiet; Befreiung

  • VG Ansbach, 11.05.2022 - AN 3 K 21.00664

    Nachbarklagen gegen Vorbescheid und Baugenehmigung zur Erweiterung eines

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 7 K 2785/00

    Vorbescheid für eine thermische Abfallbehandlungsanlage; Ziel der Richtlinie

  • VG München, 30.08.2021 - M 1 SN 21.2740

    Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2002 - 7 B 811/02
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